Verwaltung
- WEG-Verwaltung gemäß den Aufgaben nach Wohneigentumsgesetz
 - Durchführung von Eigentümerversammlungen
 - Abschluss von Sicherungs- und Wartungsverträgen, deren Überwachung und Abrechnung
 - Maßnahmen der Instandhaltung und Instandsetzung
 - Zusammenarbeit mit Dienstleistern, Behörden und anderen öffentlich-rechtlichen Stellen
 - Rechnungskontrolle und Anweisungen
 - Einrichtung und Unterhaltung einer auf kaufmännischen Grundlagen basierenden Buchhaltung
 - Vollzug von Beschlüssen der Eigentümergemeinschaft
 - Betreuung aller Mietverhältnisse mit Termin- und inhaltsgerechten Mietberechnungen, Abrechnungen von Heiz- und Betriebskosten sowie der Erledigung des gesamten Schriftverkehrs mit Mietern, Behörden und Versorgungsunternehmen
 - Mahnung von rückständigen Mietforderungen (bis Erstellung Mahnbescheid), Abstimmung mit Eigentümern und Weitergabe an Rechtsanwalt zur Klageerhebung und Betreibung
 
  
  


